Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen regeln die Nutzung des Ferienhauses „Nordseewind“ während des vereinbarten Aufenthalts. Sie ergänzen die Buchungsvereinbarung und sollten vor Veröffentlichung an die tatsächlichen Hausregeln und Vertragsabläufe angepasst werden.
1. Mietobjekt und Nutzung
Das Ferienhaus wird für den in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeitraum zur privaten Feriennutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung, Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
2. Belegung und Gäste
Die maximal zulässige Belegung beträgt 7 Personen. Nur die bei der Buchung angegebenen bzw. nachträglich abgestimmten Personen dürfen das Ferienhaus als Übernachtungsgäste nutzen.
3. Sorgfaltspflicht und Umgang mit dem Haus
Haus, Einrichtung, Geräte, Außenanlagen und überlassene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Schäden, Defekte oder außergewöhnliche Verschmutzungen sind möglichst umgehend mitzuteilen, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann.
4. Schäden und Haftung
Für schuldhaft verursachte Schäden am Mietobjekt oder am Inventar kann die verantwortliche Person nach den gesetzlichen Vorschriften haftbar sein.
5. Sauberkeit und Endreinigung
Das Ferienhaus ist ordentlich zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände, Lebensmittel und eigener Hausmüll sind bei Abreise entsprechend den vor Ort geltenden Hinweisen zu entfernen.
6. Haustiere
Haustiere sind nach vorheriger Vereinbarung willkommen, sofern dies in der Buchungsbestätigung vorgesehen ist. Tiere dürfen das Inventar nicht beschädigen und sind im Haus sowie auf dem Grundstück so zu halten, dass keine unzumutbare Beeinträchtigung oder Verschmutzung entsteht.
7. Garten und Außenbereich
Der Garten und die vorhandenen Außenanlagen dürfen im Rahmen ihres vorgesehenen Zwecks genutzt werden. Die vollständige Einzäunung entbindet nicht von der Pflicht, Kinder und Tiere angemessen zu beaufsichtigen.
8. Ruhezeiten und Rücksichtnahme
Auf die Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen. Insbesondere während der örtlich geltenden Ruhezeiten sind störende Geräusche, laute Feiern und andere vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen.
9. Rauchverbot und offenes Feuer
Es gilt innerhalb des Ferienhauses ein Rauchverbot. Offenes Feuer, Grillen und die Nutzung bestimmter Geräte sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen und unter Beachtung der örtlichen Sicherheitsvorgaben zulässig.
10. Schlüssel und Abreise
Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und bei Abreise entsprechend der vereinbarten Rückgabe zurückzugeben. Bei Verlust oder schuldhaft verursachter Beschädigung können angemessene Kosten entstehen.
11. Ansprechpartner
Bei Fragen oder Problemen während des Aufenthalts kontaktieren Sie den Vermieter.